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Mopedauto Klasse AM 79.02

Umfang der Lenkberechtigung

Ein Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h. Mit einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von nicht mehr als 50 cm3 oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 6 kW für andere Motortypen.

Voraussetzungen

    • Lenker von mehrspurigen Leichtkraftfahrzeugen müssen zwar gesundheitlich geeignet sein, für den Erwerb der Klasse AM ist aber kein ärztliches Gutachten erforderlich.

    Es darf kein Lenkverbot bestehen, wie es z. B. nach einem Entzug der Lenkberechtigung möglich sein kann.

  • Das erforderliche Mindestalter für den Erwerb eines AM Führerscheines für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge beträgt 16 Jahre. Wird eine schriftliche Einverständniserklärung bei der Anmeldung in der Fahrschule vom Erziehungsberechtigten persönlich unterschrieben, kann der AM Führerschein sogar schon ab dem 15. Lebensjahr erworben werden.

  • Die theoretische und praktische Ausbildung darf frühestens zwei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

 Anmeldung

Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
- Einen gültigen Meldezettel
- Ein aktuelles Passfoto im EU-Formats

 Ausbildung

Um zur Prüfung antreten zu dürfen, ist eine Theorieausbildung im Umfang von mindestens sechs Unterrichtseinheiten vorgeschrieben. Zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung, erhalten Sie in der Fahrschule Lehrbücher sowie unsere CTOnline-Übungsapp.

Eine praktische Ausbildung im Umfang von acht Fahrstunden ist verpflichtend zu absolvieren. Davon sind mindestens zwei Fahrstunden im Straßenverkehr zu fahren. Bei uns fahren Sie mit dem fahrschuleigenen Mopedauto, ausgestattet mit Doppelpedalen und Zusatzspiegel für den Fahrlehrer. So können Sie auch die Ausfahrten im Straßenverkehr sicher und entspannt genießen!

 Prüfung

Die Theorieprüfung besteht aus einem Computertest und kann schon vor dem 15. bzw. 16. Geburtstag abgelegt werden.
Für das Fahren gibt es zwar keine "echte Prüfung", aber bei der Fahrausbildung muss dem Fahrlehrer eine ausreichende Fahrzeugbeherrschung nachgewiesen werden.

 Prüfung

Sie erhalten gleich nach der bestandenen Prüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Kartenführerschein wird Ihnen nach Einzahlung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.