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Klasse D/D1/DE

 Umfang der Lenkberechtigung

Kraftwagen, mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz, sowie Sonderkraftfahrzeuge

Die Klasse D umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM und D1.

Kraftwagen, mit nicht mehr als 19 Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz, sowie Sonderkraftfahrzeuge
- mit einer höchsten gesamtlänge von 8 m
- die zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind

Ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Die Klasse DE umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klassen AM, BE und D1E. 

 Voraussetzungen

  • Das Mindestalter beträgt 21 Jahre. Wenn der Antragsteller Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach dem Güterbeförderungsgesetz ist oder den Lehrberuf "Berufskraftfahrer" erfolgreich abgeschlossen hat, beträgt das Mindestalter 18 Jahre (gilt auch bei Klasse D1).

  • Für den Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

  • Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse D sind immer einem verkehrspsychologischen Screening zu unterziehen.

Anmeldung

Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
- Einen gültigen Meldezettel
- Ein aktuelles Passfoto im EU-Formats

 Ausbildung

Mit modernsten Vortragsmedien und neuestem Anschauungsmaterial werden Ihnen im Theorieunterricht alle wichtigen Schwerpunktthemen wie zum Beispiel Fahrphysik, Personenbeförderung, Fahrzeugtechnik sowie gesetzliche Bestimmungen vermittelt.

Prüfung

Eine interne Vorprüfung hilft die Erfolgschancen bei der Hauptprüfung realistisch einzuschätzen. Die Computerprüfung findet in unserer Fahrschule grundsätzlich Dienstagvormittag statt und kann nach Abschluss der Theorieausbildung, frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters, absolviert werden. Den Termin für die praktische Prüfung erhalten Sie gleich nach der bestandenen Computerprüfung.

Führerschein

Sie erhalten gleich nach der bestandenen Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Kartenführerschein wird Ihnen nach Einzahlung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.

Seit dem Jahr 1997 werden Führerscheine der Klassen C und D nur mehr für fünf Jahre befristet ausgestellt. Bei Personen über 60 Jahre, gilt die Befristung sogar nur für zwei Jahre. Um eine Befristung zu verlängern, ist es erforderlich ein aktuelles ärztliches Gutachten und einen Antrag auf Verlängerung des Führerscheines bei der Behörde einzubringen.

 Grundqualifikation D95

Für eine gewerbliche Nutzung der Klasse D1/D, muss nach der Führerscheinprüfung zusätzlich eine praktische und theoretische Grundqualifikationsprüfung absolviert werden.
Zur Vorbereitung auf die theoretischen Teile der Grundqualifikationsprüfung bieten wir Schulungen an, in denen die über die normale Führerscheinausbildung hinausgehenden Prüfungsinhalte in leicht verständlicher Form vorgetragen werden. Alle Teilnehmer erhalten zur Schulung eine umfangreiche Begleitunterlage sowie eine Teilnahmebestätigung.