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Klasse B - L17 Ausbildung

Die vorgezogenen Ausbildung ermöglicht das eigenständige Lenken von Autos schon ab dem 17. Lebensjahr. Führerscheinwerber und Begleiter haben mehrere tausend Kilometer zur Verfügung um gemeinsam, wertvolle Praxis zusätzlich zur Fahrschulausbildung zu sammeln.

Umfang der Lenkberechtigung

Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz, mit einer höchsten zul. Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg.

Die Klasse B umfasst außerdem auch die Lenkberechtigung für die Klasse AM.

 Voraussetzungen

    • Mit der Ausbildung kann frühestens ab 15 ½ Jahren begonnen werden.

    Für den Erwerb der Führerscheinklasse B ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.

  • Vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung ist ein Erste Hilfe Kurs zu absolvieren.

  • Es sind maximal zwei Begleitpersonen mit einem Naheverhältnis zum Führerscheinwerber möglich. Beide müssen mindestens sieben Jahre im Besitz der Lenkberechtigung sein und dürfen in den letzten drei Jahren Fahrpraxis keine schweren Verkehrsübertretungen gehabt haben.
    Die Begleiter müssen die Ausbildungsfahrt unentgeltlich durchführen und es dürfen pro Jahr maximal zwei Bewilligungen erteilt werden.

     Anmeldung

  • Es sind maximal zwei Begleitpersonen mit einem Naheverhältnis zum Führerscheinwerber möglich. Beide müssen mindestens sieben Jahre im Besitz der Lenkberechtigung sein und dürfen in den letzten drei Jahren Fahrpraxis keine schweren Verkehrsübertretungen gehabt haben.
    Die Begleiter müssen die Ausbildungsfahrt unentgeltlich durchführen und es dürfen pro Jahr maximal zwei Bewilligungen erteilt werden.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
- Einen gültigen Meldezettel
- Ein aktuelles Passfoto im EU-Formats

 Ausbildung

Die theoretische Ausbildung wird nach dem offiziellen Lehrplan gemäß Kraftfahrgesetz abgehalten. Der Kurseinstieg ist selbstverständlich jederzeit möglich! Die aktuellen Kurstermine können Sie jederzeit aus dem aktuellen Kursplan entnehmen.

Bei der praktischen Ausbildung werden die im Lehrplan vorgegebenen Ausbildungsinhalte von einem professionellen Fahrlehrer vermittelt und durch eine zusätzliche Selbstausbildung mit dem Begleiter ergänzt! Die insgesamt mindestens 3000 km mit dem Begleiter sind mittels Fahrtenprotokoll zu dokumentieren.

Bevor Sie gemeinsam mit der Privatausbildung beginnen, erfahren Bewerber und Begleiter in der theoretischen Einweisung welche Inhalte zu üben und welche Fehler zu vermeiden sind. Zusätzlich erhalten Sie ein Begleitheft mit wertvollen Tipps und Übungsplänen für die gemeinsamen 3000 km.

Bei den Feedbackfahrten begleitet Sie ein Fahrlehrer in Ihrem privaten Fahrzeug auf einer speziell ausgesuchten Fahrtstrecke. Um ein optimales Feedback über den jeweiligen Ausbildungsstand erarbeiten zu können, wird im Anschluss eine Videoanalyse von der Fahrt durchgeführt.

 Prüfung

Eine interne Vorprüfung hilft die Erfolgschancen bei der Hauptprüfung realistisch einzuschätzen. Die Computerprüfung findet in unserer Fahrschule grundsätzlich Dienstagvormittag statt und kann nach Abschluss der Theorieausbildung absolviert werden. Den Termin für die praktische Prüfung erhalten Sie gleich nach der bestandenen Computerprüfung. Die früheste Möglichkeit ist jedoch der 17. Geburtstag.

 Führerschein

Sie erhalten gleich nach der bestandenen Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Kartenführerschein wird Ihnen nach Einzahlung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.

Mehrphasenausbildung

Die Ausbildung für die Klasse B unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.