Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis zu 125 ccm, mit maximal 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht von max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr 15 kW.
Die Klasse A1 umfasst außerdem auch die Fahrzeuge der Klasse AM.
Die Klasse A1 umfasst außerdem auch die Fahrzeuge der Klasse AM.
Für den Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ein ärztliches Gutachten erforderlich.
Vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung ist ein Erste Hilfe Kurs zu absolvieren (Ausgenommen bei Führerscheinergänzung).
Die Fahrprüfung darf frühestens am 16. Geburtstag absolviert werden. Die Ausbildung in der Fahrschule kann aber schon ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Es ist außerdem möglich, gleichzeitig auch mit der L17-Ausbildung für die Klasse B zu beginnen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
- Einen gültigen Meldezettel
- Ein aktuelles Passfoto im EU-Formats
Im Theoriekurs erfahren Sie nicht nur alle wichtigen Inhalte um die Computerprüfung zu bestehen, Sie profitieren vor allem von der langjährigen Motorradpraxis der Vortragenden. Mit vielen Tipps und Hinweisen verhilft er Ihnen in einen optimalen Einstieg in die Welt des Motorradfahrens.
Für die praktische Ausbildung der Klasse A1 sind mindestens 14 Lektionen vorgeschrieben, wobei die ersten Einheiten als Grundausbildung am Übungsplatz durchgeführt werden. Sobald Sie sich eine ausreichende Fahrsicherheit antrainiert haben, werden Sie vom Fahrlehrer schrittweise in die Fahrdynamik auf öffentlichen Straßen eingeführt. Sie werden bei den Ausfahrten per Funk vom Fahrlehrer geleitet und erlernen so eine sichere und vorausschauende Fahrweise mit dem Motorrad.
Aus hygienischen Gründen können wir weder Sturzhelme, noch Motorradhandschuhe oder Jacken verleihen! Bringen Sie zu Ihrer Praxisausbildung unbedingt Ihre eigene Schutzausrüstung mit!
Eine interne Vorprüfung hilft die Erfolgschancen bei der Hauptprüfung realistisch einzuschätzen. Die Computerprüfung findet in unserer Fahrschule grundsätzlich Dienstagvormittag statt und kann nach Abschluss der Theorieausbildung frühestens mit 15 ½ absolviert werden. Den Termin für die praktische Prüfung erhalten Sie gleich nach der bestandenen Computerprüfung. Die früheste Möglichkeit ist jedoch der 16. Geburtstag.
Sie erhalten gleich nach der bestandenen Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Kartenführerschein wird Ihnen nach Einzahlung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.
Die Ausbildung für die Klasse A1 unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.
Um schwerere Motorräder lenken zu dürfen ist der Erwerb der Klasse A2 oder A erforderlich. Nähere Informationen finden Sie bei der jeweiligen Führerscheinklasse. Einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse A1, der seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen im Besitz des Code 111 ist, kann die absolvierte praktische Ausbildung angerechnet werden.