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Klasse A - Motorradfahren ohne Limit

  •  Umfang der Lenkberechtigung

    Motorräder mit oder ohne Beiwagen (ohne kW/PS Limit)

  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge

  • Dabei dürfen gedrosselte Motorräder nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein (entspricht bei 35 kW ungedrosselt nicht mehr als 70 kW)

  • Die Klasse A umfasst außerdem auch die Fahrzeuge der Klasse AM, A1 und A2

 Voraussetzungen

  • Für den Erwerb dieser Führerscheinklasse ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Bei Ergänzungsausbildungen ist ein neues ärztliche Gutachten aber nur erforderlich, wenn das letzte Gutachten am Tag der Fahrprüfung älter als 18 Monate ist.

    Vor der Anmeldung zur praktischen Prüfung ist ein Erste Hilfe Kurs zu absolvieren (Ausgenommen bei Führerscheinergänzung).

  • Die Fahrprüfung darf frühestens am 24. Geburtstag absolviert werden. Die Ausbildung in der Fahrschule kann aber schon ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters begonnen werden.

    Bei zweijährigem Besitz der Klasse A2, kann die Klasse A schon mit dem 20. Geburtstag erworben werden. Auch hier kann mit der Ausbildung schon ein halbes Jahr vor dem erreichen des Mindestalters begonnen werden.

Anmeldung

Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
- Einen gültigen Meldezettel
- Ein aktuelles Passfoto im EU-Formats

 Ausbildung

Im Theoriekurs erfahren Sie nicht nur alle wichtigen Inhalte um die Computerprüfung zu bestehen, Sie profitieren vor allem von der langjährigen Motorradpraxis der Vortragenden. Mit vielen Tipps und Hinweisen verhilft er Ihnen in einen optimalen Einstieg in die Welt des Motorradfahrens.

Für die praktische Ausbildung der Klasse A sind mindestens 14 Lektionen vorgeschrieben, wobei die ersten Einheiten als Grundausbildung am Übungsplatz durchgeführt werden. Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 39. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen mindestens 16 Fahrlektionen absolvieren. Die letzten vier Fahrlektionen im Straßenverkehr werden dabei als Blockunterricht überwiegend auf Freilandstraßen gefahren.

Sobald Sie sich eine ausreichende Fahrsicherheit antrainiert haben, werden Sie vom Fahrlehrer schrittweise in die Fahrdynamik auf öffentlichen Straßen eingeführt. Sie werden bei den Ausfahrten per Funk vom Fahrlehrer geleitet und erlernen so eine sichere und vorausschauende Fahrweise mit dem Motorrad.

Aus hygienischen Gründen können wir weder Sturzhelme, noch Motorradhandschuhe oder Jacken verleihen! Bringen Sie zu Ihrer Praxisausbildung unbedingt Ihre eigene Schutzausrüstung mit!

Prüfung

Eine interne Vorprüfung hilft die Erfolgschancen bei der Hauptprüfung realistisch einzuschätzen. Die Computerprüfung findet in unserer Fahrschule grundsätzlich Dienstagvormittag statt und kann nach Abschluss der Theorieausbildung frühestens mit 23 ½ absolviert werden. Den Termin für die praktische Prüfung erhalten Sie gleich nach der bestandenen Computerprüfung. Die früheste Möglichkeit ist jedoch der 24. Geburtstag.

Führerschein

Sie erhalten gleich nach der bestandenen Fahrprüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Kartenführerschein wird Ihnen nach Einzahlung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.

Mehrphasenausbildung

Die Ausbildung für die Klasse A unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem. Die Mehrphasenausbildung der Klasse A ist insgesamt nur einmal zu absolvieren, auch wenn die Klasse A im stufenweisen Zugang erworben wird.