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Code 111 - Motorradfahren mit der Klasse B

Umfang der Lenkberechtigung

  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen bis zu 125 ccm, mit maximal 11 kW (15 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Eigengewicht von max. 0,1 kW/kg.

  • Voraussetzungen

    • Besitzer der Lenkberechtigung der Klasse B müssen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B sein und dürfen sich nicht mehr in der Probezeit befinden.

 Anmeldung

Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis
- Einen gültigen Meldezettel
- Ein aktuelles Passfoto im EU-Formats

 Ausbildung

Eine praktische Ausbildung im Umfang von sechs Fahrstunden ist verpflichtend zu absolvieren. Es ist zulässig, diese Fahrübungen ausschließlich auf einem verkehrsfreien Übungsplatz zu absolvieren. Das ist bei Autofahrerclubs und den Billigangeboten von anderen Fahrschulen die übliche Praxis. Wir halten es jedoch für sinnvoll, das neue Fahrgefühl auch im Straßenverkehr unter realistischen Bedingungen kennen zu lernen.

Aus hygienischen Gründen können wir weder Sturzhelme, noch Motorradhandschuhe oder Jacken verleihen! Bringen Sie zu Ihrer Praxisausbildung unbedingt Ihre eigene Schutzausrüstung mit!

 Führerschein

Sie erhalten nach absolvierter Ausbildung eine Bestätigung, mit der Sie sich den Code 111 bei der Führerscheinbehörde eintragen lassen können.

Aufstieg in eine höhere Klasse

Die Ausbildung für den Code 111 kann im Ausmaß von sechs Fahrlektionen nach zwei Jahren ununterbrochenem Besitz dieser BErrechtigung für den Erwerb der Klasse A1 angerechnet werden. Für den Erwerb der Klassen A2 und A ist immer die volle Ausbildung zu absolvieren, egal wie lange der Code 111 bereits eingetragen ist.