
Neu erteilte Lenkberechtigungen für die Klassen A, B, C1/C und D, die Personen erteilt werden, die vorher keine in- oder ausländische Lenkberechtigung, unterliegen einer Probezeit. Nach dem Ablauf dieser zweijährigen "Beobachtungsfrist" endet die Probezeit automatisch.
Begeht der Lenker jedoch während der Probezeit ein schweres Vergehen gemäß der nachfolgen angeführten Auflistung im Deliktkatalog, wird von der Behörde eine Nachschulung angeordnet. Zusätzlich verlängert sich die Dauer der Probezeit um ein weiteres Jahr. Begeht der Besitzer der Lenkberechtigung innerhalb der dritten Verlängerung der Probezeit einen neuerlichen Verstoß, wird sofort ein Entziehungsverfahren eingeleitet.
Das Institut "Sicher unterwegs" führt regelmäßig in unseren
Räumlichkeiten Nachschulungen zum Führerschein auf Probe durch.
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