
Alle Omnibus-FahrerInnen, die den Führerschein der Klasse D erstmals erwerben, müssen nach der Führerscheinprüfung zusätzlich eine Grundqualifikationsprüfung ablegen. Diese Bestimmung gilt seit dem 10. September 2008.
Alle Lkw-FahrerInnen, die den Führerschein der Klasse C erstmals erwerben, müssen nach der Führerscheinprüfung zusätzlich eine Grundqualifikationsprüfung ablegen. Diese Bestimmung gilt seit dem 10. September 2009.
Vorteil: FahrerInnen dürfen bereits mit dem 18. Lebensjahr gewerblich Lkw über 7,5 Tonnen höchster zulässiger Gesamtmasse lenken, wenn sie sowohl die Führerscheinprüfung als auch die Grundqualifikationsprüfung erfolgreich abgeschlossen haben.
Eine Auflistung der zur Zeit gültigen Ausnahmen finden Sie hier
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Zur Vorbereitung auf die theoretischen Teile der Grundqualifikationsprüfung bieten wir mit unserem Schulungszentrum maßgeschneiderte Schulungen an, in denen die über die normale Führerscheinausbildung hinausgehenden Prüfungsinhalte in leicht verständlicher Form vorgetragen werden. Alle Teilnehmer erhalten zur Schulung eine umfangreiche Begleitunterlage sowie eine Teilnahmebestätigung.
| Inhalt | Klasse |
| Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen | C95 |
| Frachtpapiere | C95 |
| Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten) | C95 D95 |
| Analoges und digitales Kontrollgerät | C95 D95 |
| Vorschriften für BuslenkerInnen | D95 |
Für die Anmeldung der Prüfung über die Grundqualifikation ist in Wien die Abteilung für Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens zuständig:
| Magistratsabteilung 63 1010 Wien, Wipplingerstraße 8 |
| Telefon: (+43 1) 4000-97117 oder -97118 Fax: (+43 1) 4000-99-97115 E-Mail: post@ma63.wien.gv.at Parteienverkehr und Amtsstunden: Montag bis Freitag (werktags) von 8 bis 13 Uhr |
Dem Anmeldeformular zur Prüfung über die Grundqualifikation sind folgende Unterlagen in Kopie anzuschließen:
Folgende Stempelgebühren sind zu entrichten:
| 13,20 Euro | Bundesstempel für die Anmeldung zur Prüfung |
| 3,60 Euro | Bundesstempel pro Beilage |
| 2,10 Euro | Verwaltungsabgabe für die Erledigung der Anmeldung |
| 15,40 Euro | Bundesstempel und Verwaltungsabgabe für die Ausstellung des Zeugnisses bei bestandener Prüfung |
Die Prüfungstaxe beträgt derzeit 285,00 Euro. Bei bereits abgelegten Prüfungsteilen sind Kürzungen vorgesehen. Der Erlagschein für die Prüfungsgebühr wird Ihnen mit der Einladung zum Prüfungstermin übermittelt.
Die Prüfung ist spätestens sechs Wochen vor dem festgelegten
Prüfungstermin anzumelden. Die möglichen Prüfungstermine können Sie
auf der Homepage der MA 63 nachlesen ...
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In Wien wird die Theorieprüfung an zwei Tagen abgehalten. Die konkreten Termine und Adressen der Prüfstellen erhalten Sie schriftlich nach Anmeldung bei der Behörde.
| Tag 1 | Schriftliche Prüfung bestehend aus einem
Multiple-Choice-Test und Fragen bei denen die Antwort vom
Kandidaten selbst geschrieben werden muss. Die zur Verfügung
stehende Prüfungsdauer beträgt für diesen Teil maximal 4
Stunden. Im Gegensatz zur Führerschein-Computerprüfung kann beim Multiple-Choice-Test jeweils nur eine Antwort richtig sein. |
| Tag 2 | Der mündliche Teil der Theorieprüfung wird als kommissionelle Prüfung, bestehend aus zwei Prüfern (nominiert von Arbeiter- und Wirtschaftskammer) sowie einem höheren Beamten als Vorsitzenden abgehalten. Die mündliche Prüfung dauert rund 30 Minuten. |
Eine Auflistung der wichtigsten Prüfungsfragen zu den geforderten
Themenbereichen als Vorbereitung auf die bevorstehende
Theorieprüfung können Sie hier abrufen ...
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