
Die Unfallstatistiken der vergangenen Jahre zeigen deutlich, dass besonders die wenig routinierten Fahranfänger sehr häufig in Verkehrsunfälle verwickelt waren. Durch die Einführung der zweiten Ausbildungsphase konnte eine starke Reduktion der Unfälle von Fahranfängern um rund 16 % erreicht werden.
Die erste Perfektionsfahrt ist in einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten nach dem Erwerb der Lenkberechtigung zu absolvieren. Reservieren Sie daher am besten gleich nach bestandener Prüfung Ihren Termin!
Für Inhaber einer Lenkberechtigung der Klasse A entfallen die Perfektionsfahrten, es ist lediglich ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren. Inhaber einer vorgezogenen Lenkberechtigung der Klasse B (L17) müssen die erste Perfektionsfahrt auf Grund Ihrer umfangreicheren ersten Ausbildungsphase nicht absolvieren.
Da Sie zum Zeitpunkt der ersten Perfektionsfahrt bereits im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung sind, handelt es sich bei dieser Fahrt nicht um eine "klassische Fahrstunde". Ihr Fahrlehrer begleitet Sie vielmehr als "Coach" und hat dabei die Aufgabe Sie bei der Verbesserung Ihrer Fahrweise zu unterstützen. Mit Hilfe eines Fragebogens analysieren Sie gemeinsam Ihren Fahrstil und regen somit zu einer sicheren und bewussten Fahrweise an.
Wer die zweite Ausbildungsphasen nicht vollständig im vorgegebenen Zeitrahmen absolviert, wird vom Führerscheinregister schriftlich benachrichtigt. Werden die fehlenden Ausbildungsmodule nicht innerhalb von weiteren vier Monaten absolviert, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Nach einer zweiten Nachfrist von vier Monaten wird die Lenkberechtigung bis zur Absolvierung der gesamten zweiten Ausbildungsphase entzogen!
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