
Die vorgezogenen Ausbildung (L17) ermöglicht das eigenständige Lenken von Autos schon ab dem 17. Lebensjahr. Mit der Fahrausbildung kann sogar schon ab 16 begonnen werden! Führerscheinwerber und Begleiter haben somit ein volles Jahr zur Verfügung um gemeinsam wertvolle Praxiskilometer zusätzlich zur Fahrschulausbildung zu sammeln.
Das Mindestalter für den Ausbildungsbeginn des Bewerbers ist das
vollendete 16. Lebensjahr. Für den Erwerb der Führerscheinklasse B
ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Informationen zur
ärztlichen Untersuchung finden Sie hier...
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− Spätestens bis zur theoretischen Prüfung ist ein Erste Hilfe Kurs zu absolvieren.
Es sind maximal zwei Begleitpersonen mit einem Naheverhältnis zum
Führerscheinwerber möglich. Beide müssen mindestens sieben Jahre im
Besitz der Lenkberechtigung sein und dürfen in den letzten drei
Jahren Fahrpraxis keine schweren Verkehrsübertretungen gehabt haben.
Die Begleiter müssen die Ausbildungsfahrt unentgeltlich durchführen
und es dürfen pro Jahr maximal zwei Bewilligungen erteilt werden.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:
Die theoretische Ausbildung wird nach dem offiziellen Lehrplan
gemäß Kraftfahrgesetz abgehalten. Sie können dabei entweder zwischen
fortlaufenden Non-Stop-Kursen wählen oder auch einen unserer
Kompaktkurse buchen. Die aktuellen Kurstermine können Sie jederzeit
aus dem aktuellen Kursplan entnehmen ...
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Durch eine individuelle Einteilung der Kursbesuche kann die Dauer
des Kurses von zwei bis zwölf Wochen ganz speziell für Ihre
Bedürfnisse geplant werden. Lassen Sie sich dabei am besten von
unserem Büroteam beraten. Der Kurseinstieg ist selbstverständlich
jederzeit möglich!
Bei der praktischen Ausbildung werden die im Lehrplan vorgegebenen Ausbildungsinhalte von einem professionellen Fahrlehrer vermittelt und durch zusätzliche Praxiskilometer mit dem Begleiter optimal ergänzt! Die insgesamt 3000 km Privatausbildung mit dem Begleiter sind mittels Fahrtenprotokoll zu dokumentieren.
| Inhalte | Lektionen | Teilnehmer | |||
| 1. | Vorschulung Grundschulung Hauptschulung |
12 UE | Bewerber | Fahrlehrer | |
| 2. | Theoretische Einweisung | Bewerber | Begleiter | ||
| 3. | 1000 km Privatausbildung | Bewerber | Begleiter | ||
| 4. | Feedbackfahrt | 3 UE | Bewerber | Begleiter | Fahrlehrer |
| 5. | 1000 km Privatausbildung | Bewerber | Begleiter | ||
| 6. | Feedbackfahrt | 3 UE | Bewerber | Begleiter | Fahrlehrer |
| 7. | 1000 km Privatausbildung | Bewerber | Begleiter | ||
| 8. | Perfektionsschulung Prüfungsvorbereitung |
4 UE | Bewerber | Fahrlehrer | |
| 1 UE = 50 Minuten | |||||
Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Angaben über die Anzahl an Fahrlektionen um die gesetzlich vorgeschrieben Mindestausbildung handelt. Je nach Geschick des Bewerbers kann unter Umständen auch eine größere Anzahl an Lektionen erforderlich sein.
Bevor Sie gemeinsam mit der Privatausbildung beginnen, erfahren Bewerber und Begleiter in der theoretischen Einweisung welche Inhalte zu üben und welche Fehler zu vermeiden sind. Zusätzlich erhalten Sie ein Begleitheft mit wertvollen Tipps und Übungsplänen für die gemeinsamen 3000 km.
Bei den Feedbackfahrten begleitet Sie ein Fahrlehrer in Ihrem privaten Fahrzeug auf einer speziell ausgesuchten Fahrtstrecke. Diese Route beinhaltet alle Schwerpunkte die vom Führerscheinwerber beherrscht werden sollten. Um ein optimales Feedback über den jeweiligen Ausbildungsstand erarbeiten zu können, wird im Anschluss an die Fahrt die selbe Strecke mit einem Beispielvideo analysiert.
Sie können sich gratis auf unseren Prüfcomputern auf die
bevorstehen die Computerprüfung vorbereiten. Zusätzlich hilft eine
interne Computervorprüfung die Erfolgschancen bei der Hauptprüfung
realistisch einzuschätzen.
Die Computerprüfung findet in unserer Fahrschule grundsätzlich
freitags statt und kann nach Abschluss der Theorieausbildung
frühestens mit 17 absolviert werden.
Der Prüfungsaufsicht ist dabei ein amtlicher Lichtbildausweis
vorzulegen.
Den Termin für die praktische Prüfung erhalten Sie gleich nach
der bestandenen Computerprüfung. Beachten Sie bitte, dass die
praktische Prüfung kann nur abgenommen wird, wenn sich der Kandidat
mit einem
amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann.
Die Fahrprüfung besteht aus vier Abschnitten, die teilweise auf
unserem Fahrschulübungsplatz durchgeführt werden. Informationen zu
den einzelnen Abschnitten erhalten Sie hier ...
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Sie erhalten gleich nach bestandener Prüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Scheckkartenführerschein wird Ihnen dann nach Überweisung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.