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Vorgezogene Ausbildung (L17)

Die vorgezogenen Ausbildung (L17) ermöglicht das eigenständige Lenken von Autos schon ab dem 17. Lebensjahr. Mit der Fahrausbildung kann sogar schon ab 16 begonnen werden! Führerscheinwerber und Begleiter haben somit ein volles Jahr zur Verfügung um gemeinsam wertvolle Praxiskilometer zusätzlich zur Fahrschulausbildung zu sammeln.

Voraussetzungen für den Führerscheinwerber

Das Mindestalter für den Ausbildungsbeginn des Bewerbers ist das vollendete 16. Lebensjahr. Für den Erwerb der Führerscheinklasse B ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. Informationen zur ärztlichen Untersuchung finden Sie hier... Bitte hier klicken

Spätestens bis zur theoretischen Prüfung ist ein Erste Hilfe Kurs zu absolvieren.

Voraussetzungen für die Begleiter

Es sind maximal zwei Begleitpersonen mit einem Naheverhältnis zum Führerscheinwerber möglich. Beide müssen mindestens sieben Jahre im Besitz der Lenkberechtigung sein und dürfen in den letzten drei Jahren Fahrpraxis keine schweren Verkehrsübertretungen gehabt haben.
Die Begleiter müssen die Ausbildungsfahrt unentgeltlich durchführen und es dürfen pro Jahr maximal zwei Bewilligungen erteilt werden.

Anmeldung

Bitte bringen Sie zur Anmeldung in die Fahrschule folgendes mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Meldezettel
  • EU-Passbild ... Bitte hier klicken

Theorieausbildung

Die theoretische Ausbildung wird nach dem offiziellen Lehrplan gemäß Kraftfahrgesetz abgehalten. Sie können dabei entweder zwischen fortlaufenden Non-Stop-Kursen wählen oder auch einen unserer Kompaktkurse buchen. Die aktuellen Kurstermine können Sie jederzeit aus dem aktuellen Kursplan entnehmen ... Download Kursplan
Durch eine individuelle Einteilung der Kursbesuche kann die Dauer des Kurses von zwei bis zwölf Wochen ganz speziell für Ihre Bedürfnisse geplant werden. Lassen Sie sich dabei am besten von unserem Büroteam beraten. Der Kurseinstieg ist selbstverständlich jederzeit möglich!

Praxisausbildung

Bei der praktischen Ausbildung werden die im Lehrplan vorgegebenen Ausbildungsinhalte von einem professionellen Fahrlehrer vermittelt und durch zusätzliche Praxiskilometer mit dem Begleiter optimal ergänzt! Die insgesamt 3000 km Privatausbildung mit dem Begleiter sind mittels Fahrtenprotokoll zu dokumentieren.

  Inhalte Lektionen Teilnehmer
1. Vorschulung
Grundschulung
Hauptschulung
12 UE Bewerber   Fahrlehrer
2. Theoretische Einweisung   Bewerber Begleiter  
3. 1000 km Privatausbildung   Bewerber Begleiter  
4. Feedbackfahrt 3 UE Bewerber Begleiter Fahrlehrer
5. 1000 km Privatausbildung   Bewerber Begleiter  
6. Feedbackfahrt 3 UE Bewerber Begleiter Fahrlehrer
7. 1000 km Privatausbildung   Bewerber Begleiter  
8. Perfektionsschulung
Prüfungsvorbereitung
4 UE Bewerber   Fahrlehrer
1 UE = 50 Minuten

Beachten Sie bitte, dass es sich bei den Angaben über die Anzahl an Fahrlektionen um die gesetzlich vorgeschrieben Mindestausbildung handelt. Je nach Geschick des Bewerbers kann unter Umständen auch eine größere Anzahl an Lektionen erforderlich sein.

Theoretische Einweisung

Bevor Sie gemeinsam mit der Privatausbildung beginnen, erfahren Bewerber und Begleiter in der theoretischen Einweisung welche Inhalte zu üben und welche Fehler zu vermeiden sind. Zusätzlich erhalten Sie ein Begleitheft mit wertvollen Tipps und Übungsplänen für die gemeinsamen 3000 km.

Feedbackfahrt

Bei den Feedbackfahrten begleitet Sie ein Fahrlehrer in Ihrem privaten Fahrzeug auf einer speziell ausgesuchten Fahrtstrecke. Diese Route beinhaltet alle Schwerpunkte die vom Führerscheinwerber beherrscht werden sollten. Um ein optimales Feedback über den jeweiligen Ausbildungsstand erarbeiten zu können, wird im Anschluss an die Fahrt die selbe Strecke mit einem Beispielvideo analysiert.

Prüfung - Ihr Erfolg ist unser Ziel!

Sie können sich gratis auf unseren Prüfcomputern auf die bevorstehen die Computerprüfung vorbereiten. Zusätzlich hilft eine interne Computervorprüfung die Erfolgschancen bei der Hauptprüfung realistisch einzuschätzen.
Die Computerprüfung findet in unserer Fahrschule grundsätzlich freitags statt und kann nach Abschluss der Theorieausbildung frühestens mit 17 absolviert werden. Der Prüfungsaufsicht ist dabei ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.

Den Termin für die praktische Prüfung erhalten Sie gleich nach der bestandenen Computerprüfung. Beachten Sie bitte, dass die praktische Prüfung kann nur abgenommen wird, wenn sich der Kandidat mit einem amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann.
Die Fahrprüfung besteht aus vier Abschnitten, die teilweise auf unserem Fahrschulübungsplatz durchgeführt werden. Informationen zu den einzelnen Abschnitten erhalten Sie hier ... Bitte hier klicken

Führerschein abholen

Sie erhalten gleich nach bestandener Prüfung einen vorläufigen Führerschein, mit dem Sie innerhalb der folgenden vier Wochen in Österreich fahren dürfen. Der Scheckkartenführerschein wird Ihnen dann nach Überweisung der behördlichen Gebühren mit der Post zugestellt.