
Leider gibt es auch in der Fahrschulbranche schwarze Schafe die
sich vielleicht durch attraktive Lockangebote und tolle Autos, nicht
aber durch eine korrekte und umfangreiche Ausbildung beziehungsweise
durch eine "preiswerte" Dienstleistung auszeichnen.
Damit Ihnen böse Überraschungen im Nachhinein erspart bleiben,
sollten Sie vor der Anmeldung in einer Fahrschule unbedingt einige
Fragen stellen:
Fragen Sie genau nach den im Preis enthaltenen Leistungen! Häufig
gibt es versteckte Zusatzkosten die von Ihnen erst im Nachhinein
gefordert werden. Oftmalig versteckte Zusatzgebühren sind:
Leider ist es nicht immer möglich die vereinbarten Fahrstundentermine einzuhalten. Damit keine unnötigen Kosten entstehen, sollten Sie unbedingt erfragen wie viele Tage im Voraus die vereinbarten Lektionen kostenlos storniert werden können.
Übung macht den Meister! Wenn Sie zu Hause keinen Computer zur Verfügung haben, sollte Ihnen Ihre Fahrschule die Möglichkeit bieten am Computer zu üben. Beachten Sie bitte dass dieser Service in mancher Fahrschule kostenpflichtig ist!
Das jeder Fahrschüler immer vom selben Fahrlehrer betreut wird, sollte in einer guten Fahrschule eigentlich selbstverständlich sein. Ein Fahrlehrerwechsel ist daher nur in Fällen von Krankenstand, Urlaub oder auf ausdrücklichen Wunsch des Fahrschülers der Fall.
Die Dauer einer Fahrlektion ist mit 50 Minuten gesetzlich geregelt. Lektionen mit nur 45 Minuten sind zwar erlaubt, es müssen jedoch die fehlenden 5 Minuten nachgefahren werden. 12 Lektionen mit nur 45 Minuten entsprechen daher nicht der geforderten Mindestausbildung und sind daher gesetzeswidrig!
Jede Fahrschule ist gesetzlich verpflichtet Teile der Ausbildung auf einem mindestens 1000 m² großen, verkehrsfreien Übungsplatz zu absolvieren. Leider dauert bei manchen Betrieben die Anfahrt zum Übungsplatz sehr lange (30 Minuten und mehr), was auf Kosten der effektiven Ausbildungsdauer gehen kann.
Ihre Fahrstunde beginnt vielleicht um punkt 10 Uhr, der mehr minütige Fußweg zum weit entfernt parkenden Fahrschulauto fehlt dann jedoch bei Ihrer Ausbildungszeit. Achten Sie daher darauf, dass sich direkt bei der Fahrschule der Parkplatz für die Schulautos befindet.
Einige Fahrschulen bieten zwar die Ausbildung für alle Führerscheinklassen an, die eigentlichen Theoriekurse finden dann aber in einer ganz anderen, so genannten "Partnerfahrschule" statt. Lassen Sie sich ganz einfach die Vortragsräume und deren technische Ausstattung vor Ort zeigen um sicher zu gehen, dass die Fahrschule in der Sie sich anmelden auch dieselbe ist in der Sie ihre Ausbildung erhalten!
Die vorzutragenden Inhalte sind nicht nur im Kraftfahrgesetz genau festgelegt, sondern auch die Dauer der erforderlichen Mindestausbildung ist exakt geregelt. Der Theoriekurs sollte Informativ und unterhaltsam gestaltet sein, ein Kurs in dem lediglich Prüfungsfragen trainiert werden, kann das erforderliche Wissen für den Straßenverkehr in keinster Weise vermitteln und ist überdies verboten. In der unten angeführten Tabelle finden Sie die geforderten Mindestzeiten für die unterschiedlichen Führerscheinklassen:
| Theorieausbildung | Mindestdauer ( 1UE = 50 Minuten) |
| Mopedkurs | 8 UE |
| Ergänzung Klasse A (AV) | 8 UE |
| Klasse B | 32 UE |
| Ergänzung Klasse E zu B | 4 UE |
| Ergänzung KlasseC | 10 UE |
| Ergänzung Klasse E zu C | 6 UE |
| Ergänzung Klasse D (von Klasse C) | 4 UE |
Sowohl bei der
Fahrausbildung als auch bei der praktischen Prüfung müssen
dynamische Fahrübungen mit mindestens 50 km/h durchgeführt werden!
Bringen Sie daher zur Fahrausbildung eine geeignete
Schutzbekleidung (passender Sturzhelm, Motorradjacke/Hose mit
Protektoren, Motorradhandschuhe und Stiefel) mit.
Für den Fall dass Sie noch keine Ausrüstung haben sollte die
Fahrschule Sturzhelm, Jacke bzw. Handschuhe
bereitstellen. Fragen Sie unbedingt ob Leihgebühren zu bezahlen sind!
Wo findet die Vorbereitung und Durchführung der praktische Prüfung für die Klasse A (AV) statt?
Seit dem 1. Oktober 2008 sind im Rahmen der Fahrprüfung der Klasse A (AV) Fahrübungen im Verkehrsfreien Raum gesetzlich vorgeschrieben. Diese Übungen umfassen unter Anderem das Vermeiden von Hindernissen sowie eine Gefahrenbremsung. Beide Übungen sind aus einer Geschwindigkeit von 50 km/h durchzuführen, wobei die Anfahrtsgeschwindigkeit mit einer Geschwindigkeitsmessanlage vom Prüfer zu überwachen ist. Da viele Fahrschulen leider nicht über einen ausreichend großen Übungsplatz verfügen, der für die Durchführung dieser anspruchsvollen Übungen ausreichend Platz bietet, sind lange Anfahrtswege zu weit entfernten Trainingsplätzen unvermeidlich und gehen oft auf Kosten der Fahrstundendauer.